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   BFH, 03.07.2008 - X B 172/07   

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https://dejure.org/2008,11867
BFH, 03.07.2008 - X B 172/07 (https://dejure.org/2008,11867)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2008 - X B 172/07 (https://dejure.org/2008,11867)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - X B 172/07 (https://dejure.org/2008,11867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zuordnung der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund einer Pensionszusage erhaltenen Bezüge

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezüge aus einer Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Die Frage der Zuordnung der Bezüge, die ein früherer Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer) aufgrund einer Pensionszusage erhält, ist geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    b) Der Kläger hat nicht dargetan, weshalb die Rechtsprechung, nach der die Pensionszusage, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt, bei diesem nicht zu einer Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG in der in den Streitjahren 2003 und 2004 gültigen Fassung führt (z.B. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634), daran etwas geändert hat.
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    b) Der Kläger hat nicht dargetan, weshalb die Rechtsprechung, nach der die Pensionszusage, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt, bei diesem nicht zu einer Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG in der in den Streitjahren 2003 und 2004 gültigen Fassung führt (z.B. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634), daran etwas geändert hat.
  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    Die von ihm als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "ob es sich hier bei den vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistungen um Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG oder um sonstige Bezüge im Sinne des § 22 EStG handelt", ist für Bezüge eines früheren Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage zufließen, durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4; vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 104/04

    NZB: Zulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    Für eine schlüssige (substantiierte) Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2005 - X B 55/05

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 X B 55/05, Steuer-Eildienst 2005, 2158).
  • BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U

    Zeitpunkt der steuerlichen Relevanz von Ausgaben des Arbeitgebers, die er in die

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    Die von ihm als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "ob es sich hier bei den vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistungen um Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG oder um sonstige Bezüge im Sinne des § 22 EStG handelt", ist für Bezüge eines früheren Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage zufließen, durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4; vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246).
  • BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U

    Einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Formen der

    Auszug aus BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
    Die von ihm als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "ob es sich hier bei den vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistungen um Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG oder um sonstige Bezüge im Sinne des § 22 EStG handelt", ist für Bezüge eines früheren Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage zufließen, durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4; vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246).
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 3/20

    Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt

    Zwischen den Beteiligten ist zu Recht nicht (mehr) streitig, dass die Klägerin mit der Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Aufbaukonto in Höhe von insgesamt 144.475,20 EUR Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erzielt hat; bei dem Pensionsplan handelt es sich um eine sog. Direktzusage (zur Abgrenzung zwischen Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG und sonstigen Bezügen i.S. des § 22 EStG s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2008 - X B 172/07, BFH/NV 2008, 1672; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147, Rz 146; Karst/Stöckler in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Teil 5 B Unmittelbare Versorgungszusage, Rz 162 ff.).
  • FG München, 05.12.2019 - 10 K 2705/18

    Tarifermäßigung für Auszahlung eines Versorgungsguthabens aus betrieblicher

    Maßgeblich für die Zuordnungsentscheidung ist insoweit, dass der Empfänger seine Bezüge unmittelbar von dem (früheren) Arbeitgeber ohne eigenen Anspruch gegen einen Dritten (z.B. eine Versicherung) erhält, und dass ihm während der aktiven Beschäftigungszeit insoweit kein Lohn zugeflossen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2008 X B 172/07, BFH/NV 2008, 1672, zur Frage der Zuordnung der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund einer Pensionszusage erhaltenen Bezüge sowie BFH-Urteile vom 22. November 2006 X R 29/05, in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, Rz 26, und vom 29. Juli 2010 VI R 39/09, BFH/NV 2010, 2296 zum Zufluss von Arbeitslohn bei Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage).
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